AGB

AGB – Serintech AG

1       Geltung der Bedingungen

1.1       Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Serintech AG erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2       Angebot und Vertragsschluss

2.1       Die Angebote von Serintech AG in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für Serintech AG erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.

2.2       Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

2.3       Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

2.4       Serintech AG ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Vertragsänderungen und Stornierungen zu akzeptieren. Allfällige Vertragsänderungen und Stornierungen können nur mit Zustimmung und unter völliger Schadloshaltung von Serintech AG erfolgen. Dies betrifft insbesondere vertragsspezifische Produkte zum Verkaufswert, die nicht anderweitig verwendet werden können, von Serintech AG speziell für den Auftrag beschaffte Teile und Materialien sowie die aufgewendete Arbeitsleistung. Vertragsänderungen und Stornierungen sind nur gültig, sofern die von Serintech AG schriftlich und in rechtsgültiger Form akzeptiert wurden. Bei Vertragsänderungen bleiben Preis- und Lieferterminänderungen vorbehalten.

3       Preise

3.1       Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.

3.2       Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, exkl. 7.6 % Mehrwertsteuer.

4       Liefer- und Leistungszeit

4.1       Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Serintech AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Serintech AG durch Zulieferanten und Hersteller.

5       Annahmeverzug

5.1       Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Serintech AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Serintech AG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 100 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

6       Lieferung

6.1       Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Serintech AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

7       Gefahrenübergang

7.1       Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Serintech AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

8       Gewährleistung bei Materialkäufen

8.1       Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt ein Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

8.2       Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

8.3       Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.

8.4       Gewährleistungsansprüche gegen Serintech AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

 

9       Service-Dienstleistungen

9.1       Datensicherung

9.1.1       Bei der Reparatur an Geräten mit Datenspeicher kann es zu Datenverlusten kommen. Es unterliegt allein der Verantwortung des Kunden, vor dem Reparaturauftrag für eine erforderliche Datensicherung besorgt zu sein. Serintech AG haftet nicht für verloren gegangene Daten und den Aufwand diese wieder Herzustellen. Das Wiederherstellen des Datenbestandes ist Sache des Kunden.

9.2       Pauschalreparaturen Dictaphone, Olympus, Sanyo

9.2.1       Bedingungen

            Ausgenommen von der Pauschalreparatur sind Schäden aufgrund von Fremdeingriffen und Fehlbedie-               nung durch den Kunden, Displayschäden, Gehäuseschäden und die Behebung von Fehlern, verursacht              durch Fremdeinwirkung und Einflüsse, wie Wasser, Überspannung, Elementarschäden etc.

                Serintech AG behält  sich das Recht vor die Pauschalreparatur ohne Angabe von Gründen abzuleh-        nen und alternativ einen Kostenvoranschlag nach Aufwand zu erstellen.

 

9.3       Garantie auf Servicedienstleistungen

9.3.1       Auf durch Serintech AG durchgeführte Reparaturen, gewähren wir sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, sechs Monate Garantie auf Arbeit und Material der reparierten Stufe vorbehältlich der regulären Verfügbarkeit der Ersatzteile, als Garantiedatum gilt das Lieferdatum.

9.3.2       Auf Reparaturen von Klein- und Officegeräten (Dictaphone, Olympus, Sanyo) gewährt Serintech AG einen Monat Garantie auf Arbeit und Material der reparierten Stufe, vorbehältlich der regulären Verfügbarkeit der Ersatzteile, als Garantiedatum gilt das Lieferdatum.

9.3.3       Ausgeschlossen von der Garantie sind Mängel, welche entstanden sind aufgrund von üblichem Verschleiss, unsachgemässer Benutzung, Nichtbeachten der Gebrauchsanweisung, Reparaturversuchen durch den Kunden oder besonders durch Drittpersonen ohne Einwilligung von Serintech AG, Störungen der Geräte bei Stromausfall oder ähnlichen Gründen, sowie Porto und Versandkosten.

9.3.4       Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die entstanden sind durch fehlerhafte Software oder fehlerhafte Bedienung der Software durch den Kunden, Schäden verursacht durch den Einbau von Fremdprodukten, ferner Schäden, die entstanden sind durch Sturm, Blitz, Feuer, Wasser, Diebstahl, Aufruhr, Plünderung, Kriegseinwirkungen oder andere Fälle höherer Gewalt. Die Kosten für die Behebung solcher Mängel gehen voll zu Lasten des Kunden.

9.3.5       Alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz des mittelbaren Schadens oder auf Entschädigung für Nutzungsentgang werden ausdrücklich ausgeschlossen.

9.3.6       Der Kunde hat Serintech AG umgehend über die Feststellung eines von der Garantie gedeckten Mangels zu informieren.

9.4       Kostenvoranschläge

9.4.1       Kostenvoranschläge werden auf Verlangen, bei Ablehnung eines Garantieantrages oder ab einem Reparaturbetrag von CHF 300.00 exkl. 7.6% Mwst. kostenpflichtig erstellt. Die Frist um den Kostenvoranschlag zu beantworten beträgt 30Tage. Die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags und die Versandkosten/Spesen, trägt der Auftraggeber (Einsender).

10    Retouren

10.1     Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit vollständiger und detaillierter Beschreibung sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an Serintech AG zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.

11    Eigentumsvorbehalt

11.1     Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Serintech AG.

12    Zahlung

12.1     Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme, bar oder innert 10 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

12.2     Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

12.3     Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8,0 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist Serintech AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.

12.4     Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

13    Haftungsbeschränkung

13.1     Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

14    Urheberrechte / Software-Gewährleistung

14.1     Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.

15    Datenschutz

15.1     Serintech AG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

16    Gerichtsstand

16.1     Zürich ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

 

Oberglatt, den 1. Januar 2007


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